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Geschlechts- und Herkunftseffekte bei der Benotung juristischer Staatsexamen: Präsentation einer Studie für das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Examensnoten sind in kaum einer Disziplin so ausschlaggebend für den Karriereerfolg wie bei angehenden Juristinnen und Juristen. Die Gleichbehandlung der Geschlechter sowie von Personen mit oder ohne Migrationshintergrund in diesen Prüfungen ist entsprechend essentiell. Eine erste Studie von Glöckner, Towfigh und Traxler aus dem Jahr 2014 deutete auf Defizite in der Geschlechts- und Herkunftsneutralität bei der Benotung juristischer Staatsexamina hin. Das nordrhein-westfälische Justizministerium griff die Thematik auf und beauftragte eine eingehende Folgestudie auf breiterer Datenbasis. Diesmal wurden alle verfügbaren Noten der in NRW zwischen 2006 und 2016 abgelegten ersten und zweiten juristischen Staatsexamen in anonymisierter Form einbezogen, was robuste Aussagen zu geschlechter- und herkunftsbasierten Notenunterschieden ermöglicht. Die Studienergebnisse werden am 26. April erstmals öffentlich vorgestellt.

Podiumsgäste

Christina Halstenberg-Bornhofen, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts und Abteilungsleiterin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Andreas Glöckner, FernUniversität Hagen

Emanuel V. Towfigh, EBS Universität Wiesbaden

Moderation

Christian Traxler, Professor of Economics an der Hertie School